Schutzklassen

Bildverarbeitungskomponenten werden oft in rauen Umgebungsbedingungen eingesetzt und bedürfen als elektronische Bauteile entsprechenden Schutz. Da dies bei den einzelnen Komponenten, wie einer Optik, LED-Beleuchtung oder industrieller Kamera nicht gegeben ist, müssen entsprechende Schutzgehäuse eingesetzt werden. Aber auch der Mensch muss eventuell vorschädlichen Emissionen geschützt werden. So können eingesetzte Laser oder Beleuchtungen aufgrund ihrer intensiven Lichtstrahlung für den Menschen schädlich sein. IP-Schutzgrade und Laserschutzklassen definieren hier entsprechende Maßnahmen zum Schutz.

Die IP-Schutzgrade definieren hierbei den

  • Schutz von Personen gegen den Zugang zu gefährlichen Teilen innerhalb der Gehäuse
  • Schutz des Betriebsmittels innerhalb der Gehäuseeinheit gegen Eindringen von festen Fremdkörpern
  • Schutz des Betriebsmittels innerhalb der Gehäuseeinheit gegen schädliche Einwirkungen durch das Eindringen von Wasser

 

IP Schutzklassen gegen Berührung, fremdkörper und Wasser

Laser-Schutzklassen

Sie definieren das Gefährdungspotential und den benötigten Schutz von Personen gegenüber des emittierten Laser- oder LED-Lichts. Die typischerweise in der industriellen Bildverarbeitung benutzten LED-und Laserbeleuchtungen fallen sehr oft in die Laserschutzklasse 1 bis 2, sehr intensive Laser selten auch in höhere Schutzklassen. Angaben zur Schutzklasse sind auf dem Produkt gekennzeichnet. Bei diesen Schutzklassen ist davon auszugehen, dass die Gefährdung des Menschen recht gering ist und dass der natürliche Lidschließreflex das Auge schnell schützen kann. Bedingt durch die hohe Strahldivergenz von LED-Beleuchtungen vergrößert sich der Strahldurchmesser mit zunehmender Entfernung sehr schnell, entsprechend verringert sich die Bestrahlungsstärke mit dem Quadrat des Abstands. Im Gegensatz dazu reichen bei punktförmigen Lasern schon sehr kleine Leistungen, um gefährlich zu werden.
Laser Schutzklassen
Besondere bauliche Maßnahmen, Schutzhinweise, Schutzkleidung, Sicherheitsbeauftragte sind nicht nötig, ab Klasse 2M müssen jedoch der Lichtstrahl terminiert und spiegelnde Reflexionen vermieden werden.
Erst ab Klasse 3 erhöht sich der Aufwand. Warnhinweise, Schutzbereiche mit Sicherheitsabschaltung, geeignete Schutzbekleidung, Sicherheitsbeauftragte können nötig werden.
Bei intensivem LED- und Laser- Licht gilt es prinzipiell:
  • den Lichtstrahl abzuschirmen
  • möglichst den Bereich einzugrenzen
  • die Lichtenergie auf die tatsächlich benötigte Menge zu begrenzen (Leistung regeln oder takten)
  • den Wirkungskreis der Lichtemission (Spiegelungen, Streulicht) zu beschränken durch Einhausung oder Strahlterminierung
  • ab höheren Schutzklassen den Zugang zur Anlage sichern und bei Öffnen des Schutzbereiches das Licht abzuschalten. Personenschutz (z.B. Schutzbrille) kann nötig werden, ein  Sicherheitsbeauftragter in der Firma  wird benötigt.
Technische Schutzmaßnahmen
Laser Sicherheitsmaßnahmen

Bauliche und organisatorische Schutzmaßnahmen
Bauliche und organisatorische Maßnahmen für Lasersicherheit
Wichtig:
Exakte Details sind für die jeweiligen Schutzklassen in den entsprechenden Verordnungen festgelegt. Die Grundlage bildet die Unfallverhütungsvorschrift „Laserstrahlung“ §6 GUV-V B2 und die DIN EN 60825-1 (VDE 0837 Teil I) bis Ausgabe 03.1997. Die hier aufgeführten Tabellen können der Übersichtlichkeit halber nicht alle Besonderheiten auflisten.
Bitte informieren Sie sich ausführlich über aktuelle Sicherheitsbestimmungen, die hier aufgeführten Informationen sollen Ihnen nur einen thematischen Überblick geben. Keine Gewähr zur Korrektheit der Angaben!
 
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